Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Beiträge für eine Hausratversicherung sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Zur Anrechnung von Ersatzleistungen der Hausratversicherung auf einen steuerlich zu berücksichtigenden Schaden > Außergewöhnliche Belastungen Rz 24 sowie EFG 2003, 160. Hat der Stpfl keine Hausratversicherung abgeschlossen, sind Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis zerstört worden sind, nicht als AgB nach § 33 EStG begünstigt (> Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung Rz 3).

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