Rz. 1

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Ein Grenzpendler ist ein Stpfl, der – oft jahrelang – arbeitstäglich von seinem Ansässigkeitsstaat über die Grenze hin zu seiner Arbeitsstelle in einen anderen Staat pendelt, für den aber eine der für > Grenzgänger vorgesehenen Sonderregelungen nach einem Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nicht gilt (zu den deutschen DBA > Grenzgänger Rz 5). Zur Besteuerung im Ausland ansässiger Grenzpendler in Deutschland > Beschränkte Steuerpflicht Rz 71 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Bei einem Grenzpendler in die > Niederlande führt die dortige "30 %-Spezialregelung", wonach 30 % des Arbeitslohns dem Grenzpendler steuerfrei ausgezahlt werden können, insoweit zu einem Besteuerungsrückfall iSv § 50d Abs 9 Satz 4 EStG (> Doppelbesteuerung Rz 363 ff; EFG 2023, 92 = DStRE 2023, 641 – Rev, BFH I R 51/22).

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