Rz. 88

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Wird bei vereinbarten Sachleistungen (zB der Privatnutzung des Firmen-PKW; > Rz 49) der LSt-Abzug nicht vorgenommen, führt dies noch nicht zu einer vGA. Übernimmt die KapGes als ArbG aber die vom FA nachgeforderte LSt, führen diese Aufwendungen zur vGA, wenn der Anstellungsvertrag hinsichtlich der Sachleistung keine Nettolohnvereinbarung enthält (> Nettolohn). Die vGA besteht in dem Verzicht der KapGes auf die Rückforderung der bei ihr nacherhobenen Steuerabzugsbeträge gegenüber ihrem Gesellschafter (> Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber). Wird dagegen pauschalierte LSt (§§ 40, 40a, 40b EStG) im Zusammenhang mit der Besteuerung des GesGf übernommen, ist keine vGA anzunehmen (BFH 137, 46 = BStBl 1983 II, 91; BFH 159, 82 = BStBl 1990 II, 993; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff). Auch wenn Sachzuwendungen vGA sind, ist die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG zulässig (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff).

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