Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Gefahrenzulagen sind stpfl Arbeitslohn (> Lohnzuschläge Rz 2). Das gilt auch für Spreng- und Munitionsbeseitigung, für Minensuchkommandos (> Bundeswehr Rz 13) sowie die freiwilligen Grubenwehren im Bergbau. Die Versagung einer Steuerbefreiung wie nach § 3b EStG ist verfassungsgemäß (vgl BFH 235, 252 = BStBl 2012 II, 144).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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