Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Das dreizehnte (und das 14.) Monatsgehalt sind steuerpflichtige > Sonstige Bezüge; für den LSt-Abzug gelten Besonderheiten (> R 39b.2 Abs 2 LStR).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge