Rz. 14

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Setzt der ArbN einen eigenen PC/Laptop zB im Rahmen von Außendienst oder > Tele[heim]arbeit für betriebliche Zwecke ein, darf der ArbG die anteiligen Aufwendungen nicht steuerfrei ersetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Gerät ein so gut wie ausschließlich beruflich genutztes Arbeitsmittel ist (> Rz 1). Dazu grundsätzlich > Auslagenersatz Rz 10 ff. Der Aufwendungsersatz ist auch nicht nach § 3 Nr 30 EStG steuerfrei, weil der Computer kein Werkzeug ist (> Werkzeuggeld). Der Aufwendungsersatz ist Teil des stpfl Arbeitslohns; die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen kann der ArbN ggf als WK abziehen (> Rz 1–12).

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