Entscheidungsstichwort (Thema)

Schuldner von Lohnsteuer - keine Bindung des FA an eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft im Lohnsteuerverfahren des Arbeitnehmers - beschränkte Steuerpflicht eines GmbH-Geschäftsführers ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Arbeitnehmer ist Schuldner von Lohnsteuer.

2. Nach einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft ist das FA nicht daran gehindert, im Lohnsteuerverfahren dem Arbeitnehmer gegenüber einen anderen ungünstigeren Rechtsstandpunkt zu vertreten als im Auskunftsverfahren.

 

Orientierungssatz

1. Ein Geschäftsführer einer inländischen Kapitalgesellschaft, der weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, übt die nichtselbständige Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft im Inland aus (vgl. BFH-Beschluß vom 15.11.1971 GrS 1/71). Im Streitfall hatte der Geschäftsführer seinen Wohnsitz in Italien. Die Besteuerung der Geschäftsführerbezüge war nicht durch das DBA-Italien ausgeschlossen. Der Senat konnte offenlassen, ob der Beschluß des Großen Senats des BFH auch auf neuere DBA zutrifft.

2. Parallelentscheidung: BFH, 28.8.1991, I R 2/89, NV.

 

Normenkette

EStG § 38 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, § 42e; DBA ITA Art. 7 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 28.08.1991 - I R 3/89 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132528

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