Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an zulassungsfreie Revision

 

Leitsatz (NV)

Als ,,nicht vertreten" i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO ist auch ein Kläger anzusehen, der aus tatsächlichen Gründen gehindert war, seine Belange wahrzunehmen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. 12. 1971 VIII R 13/67 BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424). Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn der Bevollmächtigte des Klägers sein Mandat niedergelegt hat, dem Kläger danach aber ausreichend Zeit (hier knapp 2 Monate) zur Äußerung bzw. zur Bestellung eines neuen Bevollmächtigten verblieben ist.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

Haufe-Index 417040

BFH/NV 1990, 724

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