Bundestagstagswahl: Das Steuerkonzept der SPD

Die SPD hat ihr Steuerkonzept für das Wahlprogramm vorgelegt. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werden. Zugleich werden Top-Verdiener stärker belastet.

Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen ab dem Jahr 2020 auf jährlich "mindestens" 15 Mrd. EUR, wie es hieß. Die Kernpunkte:

Solidaritätszuschlag teilweise abschaffen

Die SPD will den Zuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuerschuld ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abschaffen. Vom teilweisen Wegfall können laut SPD Singles profitieren, die 52.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen (Ehepaare: 104.000 EUR) zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, werden die Freigrenzen angehoben. Heute wird der "Soli" erst ab einer Freigrenze von 972 EUR für Ledige (Verheiratete: 1.944 EUR) erhoben. Wer also als Single mehr als 17.000 EUR (34.000 EUR) vom Einkommen zu versteuern hat, für den wird bisher der "Soli" fällig. Entlastung: 10 Mrd. EUR.

Höherer Spitzensteuersatz bei höherem Einkommen

Derzeit greift für Ledige ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54.058 EUR der landläufig Spitzensteuersatz genannte Tarif von 42 %. Dieser muss nicht auf das Gesamteinkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Einkünfte ab eben 54.058 EUR. 

Nach dem SPD-Konzept soll der Satz von 42 % für Ledige erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 EUR greifen. Dies entspreche einem Bruttoeinkommen von etwa 70.500 EUR für Ledige (Verheiratete: 141 000). Entlastung: rund 2 Mrd. 

Um die Entlastungen finanzieren zu können, will die SPD den Spitzensatz auf 45 % anheben, der dann ab 76.200 EUR zu versteuerndem Einkommen für einen Single greift. Dies betreffe Bruttoeinkommen von etwa 87.000 EUR für Ledige 174.000 EUR. 

Reichensteuer ab 250.000 EUR

Bei Top-Verdienern ist derzeit ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 256.303 EUR an (Ledige) die "Reichensteuer" von 45 % fällig. Dieser 3-Prozentpunkte-Zuschlag auf den Spitzensteuersatz soll künftig ab 250.000 EUR fix erhoben werden.

Familientarif einführen

Um Familien mit Kindern zusätzlich zu entlasten, sollen Kita-Gebühren schrittweise abgeschafft werden. Am Ehegattensplitting soll für bestehende Paare nicht gerüttelt werden. Eingeführt werden soll ein Familientarif: Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen kann danach einen Betrag von bis zu 20.000 EUR auf seinen Partner übertragen. Zusätzlich soll jedem Elternteil pro Kind 150 EUR Abzug von der Steuerlast als Kinderbonus gewährt werden. Für einkommensschwache Familien sollen Kindergeld und -zuschlag zu einem erweiterten Kindergeld zusammengefasst werden.

Umsatzsteuerausnahmen reduzieren

"Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen" wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 % sollen "zurückgenommen" werden. Als Beispiel wird die Ausnahme für Hoteliers genannt ("Mövenpick-Steuer"), die die schwarz-gelbe Koalition eingeführt hatte. Auch andere Subventionen würden geprüft.

Erbschaftsteuer bei sehr großen Vermögen

"Sehr große" Erbschaften sollen höher belastet werden, es soll weniger Ausnahmen geben.

Finanztransaktionssteuer einführen

Die Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte soll auf europäischer Ebene angegangen werden.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Bundestagswahl, Einkommensteuer, Steuerpolitik