Vordruckmuster: Nachweis Eintragung als Steuerpflichtiger

Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster USt 1 TN neu bekannt gegeben.

Bescheinigung der Steuerpflicht

Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft bzw. für die Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland eine Bestätigung ihrer umsatzsteuerlichen Erfassung benötigen, können bei dem für sie zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Bescheinigung stellen.

Vordruckmuster USt 1 TN

Die Bescheinigung erfolgt durch das Vordruckmuster USt 1 TN Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer). Dieses Vordruckmuster wurde aktuell neu bekannt gegeben. In einem Schreiben gibt die Finanzverwaltung Hinweise zu den Änderungen des Vordrucks. Zudem wird der UStAE geändert.

BMF, Schreiben v. 18.11.2022, III C 3 - S 7359/20/10007 :001

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuerpflicht