Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
Bescheinigung der Steuerpflicht
Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft bzw. für die Zwecke der umsatzsteuerlichen Registrierung im Ausland eine Bestätigung ihrer umsatzsteuerlichen Erfassung benötigen, können bei dem für sie zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Bescheinigung stellen.
Vordruckmuster USt 1 TN
Die Bescheinigung erfolgt durch das Vordruckmuster USt 1 TN Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer). Dieses Vordruckmuster wurde aktuell neu bekannt gegeben. In einem Schreiben gibt die Finanzverwaltung Hinweise zu den Änderungen des Vordrucks. Zudem wird der UStAE geändert.
BMF, Schreiben v. 18.11.2022, III C 3 - S 7359/20/10007 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024