Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.2495
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.346
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.200
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9996
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.829
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.69437
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.535
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.302
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.661
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.049
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Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke
11.10.2024
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Disagio-Anlagen in Form von Private Placements
10.10.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
09.10.2024
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Delegation von Aufgaben an das Bundeszentralamt für Steuern
09.10.2024
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2024
08.10.2024
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Veranlagung der Mindeststeuer erfolgt in Bayern zentralisiert
08.10.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.10.2024
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Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage
02.10.2024
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024