Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
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Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026