Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020

Das BZSt weist darauf hin, dass die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2019 ab 13.5.2020 zur Verfügung stehen wird. 

FATCA-Meldungen ab Mai 2020 

Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).

Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA. 

BZSt, Meldung v. 2.4.2020

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