Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4285
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
948
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6996
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
618
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
460
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
434
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
382
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
343
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
322
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026