Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.0045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.803
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.014
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
959
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
770
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6302
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
474
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
466
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
431
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026