Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026