Thüringer Steuerprüfer erzielen Mehrergebnis von 208 Mio. EUR
Und weiter: "Die Steuerprüfer in Thüringen geben ein klares Signal: Wegducken ist zwecklos! Insofern haben die verschiedenen Steuerprüfdienste einen erheblichen Anteil an mehr Steuergerechtigkeit im Land."
Die Steuerprüfung in Thüringen setzt sich aus drei Bereichen zusammen: Die Betriebsprüfung – aufgeteilt in die Amtsbetriebsprüfung für kleinere und Kleinstbetriebe und in die Hauptbetriebsprüfung für größere Unternehmen und Körperschaften, die Lohnsteueraußenprüfung und die Umsatzsteuersonderprüfung.
Die Betriebsprüfung erzielte bei insgesamt 4.100 Prüfungen ein Mehrergebnis von 159,1 Mio. EUR. Dies war das beste Resultat in den vergangenen 15 Jahren (2012: 136,5 Mio. EUR).
Die Lohnsteueraußenprüfung erreichte in über 3.100 Prüfungen in 2013 ein Mehrergebnis von rd. 11,3 Mio. EUR. Dies war gleichbedeutend mit einer Steigerung um über 20 % gegenüber 2012 (2012: 9,4 Mio. EUR).
Auch die Umsatzsteuersonderprüfung konnte das Jahresergebnis in rund 2.700 Prüfungen um 2,6 Mio. EUR auf 37 Mio. EUR steigern.
Voß: "Die Arbeit der Steuerprüfer ist nicht hoch genug einzuschätzen. Denn die guten Ergebnisse sind das Eine. Der enorme Wert für das Gemeinwohl kommt dadurch aber nur teilweise zum Ausdruck. Schließlich sorgen die Steuerprüfer allein durch ihre Existenz für einen präventiven Gerechtigkeitsmehrwert, der gerade nicht in den Zahlen zum Ausdruck kommt", so Voß weiter.
In den Thüringer Steuerprüfdiensten arbeiten derzeit fast 400 Mitarbeiter. "Diese Zahl konnte trotz des Stellenabbaus in der Finanzverwaltung insgesamt gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant gehalten werden. Hier setzen wir Prioritäten", so der Minister abschließend.
FinMin Thüringen, Medieninformation v. 24.3.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026