Steuerliche Anerkennung von Arbeitszeitkonten bei Organen

Arbeitszeitkonten sind im Berufsalltag immer mehr verbreitet. In steuerlicher Hinsicht ist insbesondere relevant, wann ein Zufluss von Arbeitslohn vorliegt. Die OFD Frankfurt stellt die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung dar.

Was sind Arbeitszeitkonten?

Arbeitskontenmodelle werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertraglich vereinbart. Diese haben den Zweck, zukünftigen Arbeitslohn nicht auszubezahlen, sondern anzusparen und damit eine spätere Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. In der Ansparphase wird weniger Arbeitslohn ausbezahlt, dieser wird gutgeschrieben und fließt dem Arbeitnehmer erst in der Freistellungsphase zu. Nicht unter Arbeitszeitkonten (im engeren Sinne) fallen Vereinbarungen über eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeitgestaltung (sog. Flexi- und Gleitzeitkonten).

Wann ist der Arbeitslohn zu versteuern?

Zur Frage des Besteuerungszeitpunkts hat sich die Verwaltungsauffassung grundlegend geändert. Betroffen ist die lohn- bzw. einkommensteuerliche Behandlung von Zeitwertkonten bei Organen von Körperschaften. Ursächlich war die aktuelle Rechtsprechung des BFH.

Das BMF hat dies zum Anlass genommen, die bisherige Rechtsauffassung aufzugeben und die Grundsätze in einem in weiten Teilen geänderten BMF-Schreiben zu regeln (BMF, Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004). Die OFD Frankfurt gibt in einer Verfügung letztlich dieses BMF-Schreiben komprimiert wieder. Lesen Sie hierzu auch die Kommentierung des BMF-Schreibens.

OFD Frankfurt, Verfügung v. 1.10.2019, S 2742 A - 38 - St 520