Steuerklasse für das Jahr 2016 richtig wählen
Wenn sich die Einkommensverhältnisse gegenüber denen des Jahres 2015 verändert haben, kann es sinnvoll sein, für das Jahr 2016 eine andere Steuerklassenkombination zu wählen. Denn die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld und besagt noch nichts über deren endgültige Höhe.
Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehegatten oder Lebenspartner wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften bietet sich die Steuerklassenkombination III/V an. Möchten die Ehegatten oder Lebenspartner erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann auch das sog. Faktorverfahren gewählt werden.
Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Auswirkungen können sich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die im Rahmen von Altersteilzeit gezahlten Bezüge ergeben. Es ist daher wichtig, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen bei den zuständigen Leistungsträgern oder dem Arbeitgeber über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu informieren.
Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklassen oder der Anwendung des Faktorverfahrens zu erleichtern, gibt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft jedes Jahr einen Aktuellen Tipp heraus. Dieses Merkblatt enthält Tabellen und Berechnungsbeispiele, mit denen die Ehepartner oder Lebenspartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln können.
FinMin Baden-Württemberg v. 11.12.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026