Steuerklasse für das Jahr 2016 richtig wählen
Wenn sich die Einkommensverhältnisse gegenüber denen des Jahres 2015 verändert haben, kann es sinnvoll sein, für das Jahr 2016 eine andere Steuerklassenkombination zu wählen. Denn die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld und besagt noch nichts über deren endgültige Höhe.
Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehegatten oder Lebenspartner wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften bietet sich die Steuerklassenkombination III/V an. Möchten die Ehegatten oder Lebenspartner erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann auch das sog. Faktorverfahren gewählt werden.
Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Auswirkungen können sich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die im Rahmen von Altersteilzeit gezahlten Bezüge ergeben. Es ist daher wichtig, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen bei den zuständigen Leistungsträgern oder dem Arbeitgeber über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu informieren.
Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklassen oder der Anwendung des Faktorverfahrens zu erleichtern, gibt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft jedes Jahr einen Aktuellen Tipp heraus. Dieses Merkblatt enthält Tabellen und Berechnungsbeispiele, mit denen die Ehepartner oder Lebenspartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln können.
FinMin Baden-Württemberg v. 11.12.2015
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