Steuerfahndung in NRW stellt sich neu auf
Neues Landesfinanzkriminalamt
Organisatorisch tritt das neue Landesfinanzkriminalamt neben die bisherigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FÄ). Allerdings wird es nicht nur lokal bzw. regional zuständig sein, sondern landesweit große Fälle von Steuerkriminalität bekämpfen und verfolgen. In dem Landesfinanzkriminalamt sollen DurchKnow-How und Ressourcen gebündelt werden, sodass bedeutende Fälle zentral durch Expertinnen und Experten mit einem hohen Grad an Spezialisierung auf diesen Gebieten bearbeitet werden.
Verbesserter struktureller Rahmen
"In unseren Steuerfahndungsämtern wird hervorragende Arbeit geleistet. Nordrhein-Westfalen ist bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche gut aufgestellt. Die Expertise unserer Fahnderinnen und Fahnder ist bundesweit anerkannt und wird auch von anderen Behörden regelmäßig im Wege der Amtshilfe in Anspruch genommen. Die Verbesserung des strukturellen Rahmens soll dazu beitragen, dass sie ihre Arbeit unter noch besseren Bedingungen fortsetzen und ausbauen können. Klare Zuständigkeiten und schlanke Entscheidungsprozesse sind ein entscheidendes Kriterium für eine effektive Ermittlungsarbeit", erläutert Minister Dr. Optendrenk.
Weitere Informationen zu dem neuen Landesfinanzkriminalamt und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung gibt das FinMin NRW auf seiner Homepage.
FinMin NRW, Meldung v. 23.3.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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