Hilfsmittelerlass zur Steuerberaterprüfung 2020
Termin der Steuerberaterprüfung 2020
Die Finanzverwaltung informiert darüber, dass bundeseinheitlich vom 6.10. bis 8.10.2020 der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung stattfinden wird. Zuständig für die Prüfung sind die Steuerberaterkammern.
Die Finanzverwaltung listet im Einzelnen auf, welche Hilfsmittel bei der Prüfung zugelassen sind.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 21.10.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.343
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4526
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.227
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
839
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
809
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
585
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
573
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
532
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5072
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026