Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas und Wärme
Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes
Die Bundesregierung hat auf die Preisentwicklungen von Gas und Strom reagiert und den Umsatzsteuersatz vorübergehend gesenkt. Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 (vgl. News).
Informationen der Finanzverwaltung
Das BMF informiert in einem FAQ zu den umsatzsteuerlichen Folgen. Das bayerische LfSt hat nun in einer Verfügung noch ergänzend Stellung bezogen. Dabei geht es beispielsweise um die Fragen:
- Welche Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sind begünstigt?
- Welche Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz sind begünstigt?
- Wie ist das Legen eines Wärme-Hausanschlusses einzuordnen?
- Welchem Steuersatz unterliegt das Legen eines Mehrspartenhausanschlusses?
- Wie ist mit der Soforthilfe umzugehen?
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 3.3.2023, S 7220.1.1-11/8 St33
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026