Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
Musterverfahren zur Grundsteuer Niedersachsen
Beim Niedersächsischen FG ist ein Verfahren unter Aktenzeichen 1 K 38/24 anhängig. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Musterverfahren handelt. Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.
Einspruch einlegen
Das Niedersächsische FG weist darauf hin: "Möchte man von dieser Ruhensanordnung profitieren, ist es aber weiterhin erforderlich, gegen evtl. noch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen. Eine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter ist nicht vorgesehen."
Niedersächsisches FG, Newsletter 10/2024
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