Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
Musterverfahren zur Grundsteuer Niedersachsen
Beim Niedersächsischen FG ist ein Verfahren unter Aktenzeichen 1 K 38/24 anhängig. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein Musterverfahren handelt. Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.
Einspruch einlegen
Das Niedersächsische FG weist darauf hin: "Möchte man von dieser Ruhensanordnung profitieren, ist es aber weiterhin erforderlich, gegen evtl. noch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen. Eine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter ist nicht vorgesehen."
Niedersächsisches FG, Newsletter 10/2024
Lesen Sie auch: Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.2495
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.346
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.200
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9996
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.829
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.69437
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.535
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.302
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.661
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.049
-
Delegation von Aufgaben an das Bundeszentralamt für Steuern
09.10.2024
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2024
08.10.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.10.2024
-
Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage
02.10.2024
-
Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
-
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
-
BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024