Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz
Abgabe der Aufzeichnungen
In § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz sind gesteigerte Mitwirkungspflichten geregelt. Steuerpflichtige müssen bestimmte Aufzeichnungen erstellen und an das Finanzamt bzw. das BZSt übermitteln. Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass für Geschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 begonnen haben, Aufzeichnungen erstmals bis zum 31.5.2024 abgegeben werden können.
Aber Achtung: Das BZSt weist in der Meldung vom 29.5.2024 darauf hin, dass es für Geschäftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, nicht beanstandet wird, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum 31. Dezember 2024 abgegeben werden. Das BMF hat diese Nichtbeanstandungsregelung mit Schreiben v. 4.6.2024 bestätigt.
BMF, Schreiben v. 21.2.2024, IV B 3 - S 1300/24/10005 :002,
aktuell: BZSt, Meldung v. 29.5.2024 und BMF, Schreiben v. 4.6.2024, IV B 3 - S 1300/24/10005 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026