Merkblatt zur Umsatzbesteuerung im Zusammenhang mit Messen

Gerade im Rahmen von Messen in Deutschland erzielen ausländische Unternehmen Umsätze. Das Bayerische LfSt hat ein Merkblatt zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen und Lieferungen im Rahmen von Messen veröffentlicht.

Umsätze im Rahmen von Messen

Erläutert wird u.a., was der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, welcher Steuersatz anzuwenden ist und wann ein Vorsteuerabzug infrage kommt. Zudem führt eine Anlage die zuständigen Finanzbehörden für Unternehmen aus Italien, Österreich, Polen und Ungarn auf.

Das Merkblatt weist außerdem darauf hin, welche Steuererklärungspflichten (Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung) zu erfüllen sind.

Merkblatt ist in verschiedenen Sprachen verfügbar

Das Merkblatt ist in deutscher, englischer, italienischer, ungarischer und polnischer Ausführung abrufbar.

Bayerisches LfSt, Merkblatt zur Umsatzsteuerbesteuerung, Januar 2021

Schlagworte zum Thema:  Messe, Umsatzsteuer