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Finanzbehörden leisten internationale Rechtshilfe in Steuerstrafsachen.
Die Finanzverwaltung hat das Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen neu gefasst und veröffentlicht.
Internationale Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
Im Rahmen des gesetzlichen Grundlagen beanspruchen und leisten deutsche Finanzbehörden internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. In einem umfangreichen Merkblatt werden die wichtigsten Grundsätze dargestellt. Dabei geht es um folgende Inhalte:
- Allgemeines zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
- Rechtsgrundlagen bei der justiziellen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen
- Verfahren bei ausgehenden Rechtshilfeersuchen in Steuerstrafsachen
- Verfahren bei eingehenden Rechtshilfeersuchen in Steuerstrafsachen
- Verfahren bei Vermögensabschöpfung
- Rechtsschutz
- Kosten des internationalen Rechtshilfeverkehrs
- Polizeiliche Rechtshilfe
- Spontanauskunft
- Auskundts- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Aufhebung von Verwaltungsanweisungen
BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV B 6 - S 1320/19/10011 :001
Schlagworte zum Thema:
Steuerstrafrecht, Rechtshilfe