LfSt: Steuerhinterziehung im Weinbau

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Winzer hatten rheinland-pfälzische Steuerfahnder seit dem Jahr 2012 Lieferanten von Weinbaubetrieben sowie Weinbaubetriebe selbst durchsucht.

Hintergrund

Winzer hatten ihre Korken und sonstigen Weinverschlüsse im Wege eines sog. "Rechnungssplittings" erworben. Hierbei wird ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet und ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt.

Der Verdacht, dass Wein an der Steuer vorbei verkauft wurde, hat sich bei den sich anschließenden Untersuchungen bestätigt. Die aus diesen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse führten in allen Weinanbaugebieten von Rheinland-Pfalz zur Aufdeckung von Steuerstraftaten.

Inzwischen konnten weitere Fälle abgeschlossen werden (Stand Juni 2016)

  • bislang abgeschlossene Fälle: 87
  • Mehrsteuern belaufen sich (inklusive Zinsen) bislang auf rd. 7,7 Mio. EUR
  • bislang abgeschlossene Strafverfahren: 64
  • bislang eingegangene Selbstanzeigen (seit 2012): 5

LfSt Rheinland-Pfalz v. 25.6.2016

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