Verdacht der Steuerhinterziehung im Weinbau

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch Winzer hatten rheinland-pfälzische Steuerfahnder seit dem Jahr 2012 Zulieferbetriebe von Weinbaubetrieben durchsucht.

Dort erwarben Winzer ihre Korken und sonstige Weinverschlüsse im Wege eines sog. "Rechnungssplittings". Hierbei wird ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet und ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt.
Die aus diesen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse führten in allen Weinanbaugebieten von Rheinland-Pfalz zur Aufdeckung von Steuerstraftaten. Der Verdacht, dass Winzer Wein an der Steuer vorbei verkauft haben, hat sich dabei bestätigt.

Bereits rund 3,8 Millionen Mehrsteuern ermittelt

36 Fälle konnten bislang abgeschlossen werden. Insgesamt beläuft sich die Summe der hinterzogenen Steuern und Zinsen auf rd. 3,8 Mio. EUR, inklusive Zinsen. In 29 Fällen kam es zu Strafverfahren. Die hier rechtskräftig verhängten Strafzahlungen belaufen sich bislang auf rd. 240.000 EUR.

Selbstanzeigen sind, solange die Steuerhinterziehung als nicht entdeckt gilt, noch möglich und führen nach Zahlung der Steuerschuld zur Straffreiheit. Da die Ermittlungen andauern, ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Verfahren erhöhen wird.

LfSt Rheinland-Pfalz v. 22.12.2015