Einkommensteuerberechnung für Senioren 2005 bis 2017
Alterseinkünfte-Rechner
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.
Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Wichtige Hinweise
- Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
- Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
- Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
- Steuerliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
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1.128
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026