Neue Ländergruppeneinteilung ab VZ 2021
Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Hierzu werden in deiner Ländergruppeneinteilung die einzelnen Staaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft.
Sie hat Bedeutung für
- die Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG
- Betreuungsfreibetrag für Kinder im Ausland
- Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
- Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland
- Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland.
Das BMF -Schreiben stellt die Änderungen gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1.1.2017 vor.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026