Neue Ländergruppeneinteilung ab VZ 2021
Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Hierzu werden in deiner Ländergruppeneinteilung die einzelnen Staaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft.
Sie hat Bedeutung für
- die Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG
- Betreuungsfreibetrag für Kinder im Ausland
- Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
- Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland
- Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland.
Das BMF -Schreiben stellt die Änderungen gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1.1.2017 vor.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
30.08.2024
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Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
30.08.2024