Neue Ländergruppeneinteilung ab VZ 2021
Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Hierzu werden in deiner Ländergruppeneinteilung die einzelnen Staaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft.
Sie hat Bedeutung für
- die Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG
- Betreuungsfreibetrag für Kinder im Ausland
- Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
- Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland
- Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland.
Das BMF -Schreiben stellt die Änderungen gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1.1.2017 vor.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9075
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.178
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
786
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
658
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
533
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
359
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
353
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
348
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
344
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026