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Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse, Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2021

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BMF, Schreiben vom 11.11.2020, IV C 8 - S 2285/19/10001 :002 (DOK 2020/1145114), BStBl I 2020, 1212

Bezug: BMF vom 20.10.2016 – IV C 8 – S 2285/07/10005: 016

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2021 überarbeitet worden. Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1. Januar 2017 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

Albanien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

Algerien: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

Amerikanische Jungferninseln: Neuaufnahme in Gruppe 1

Angola: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

Antigua und Barbuda: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Aserbaidschan: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

Bahamas: von Gruppe 2 nach Gruppe 1

Britische Jungferninseln: Neuaufnahme in Gruppe 1

Gibraltar: Neuaufnahme in Gruppe 1

Guam: Neuaufnahme in Gruppe 1

Guyana: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

Jordanien: von Gruppe 3 nach Gruppe 4

Korea, Republik: von Gruppe 2 nach Gruppe 1

Kroatien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Marshallinseln: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

Nördliche Marianen: Neuaufnahme in Gruppe 2

Nauru: von Gruppe 2 nach Gruppe 3

Palau: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Panama: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Paraguay: von Gruppe 4 nach Gruppe 3

Polen: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Seychellen: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

St. Martin (französischer Teil): Neuaufnahme in Gruppe 2

Taiwan: von Gruppe 2 nach Gruppe 1

Ungarn: von Gruppe 3 nach Gruppe 2

Die Beträge des § 1 Absatz 3 Satz 2, des § 10 Absatz 1 Nummer 5 Satz 3, des § 32 Absatz 6 Satz 4, des § 33a Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 2 EStG sind ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wie folgt anzusetzen:

in voller Höhe mit ¾ mit ½ mit ¼
Wohnsitzstaat[1] oder -ort des Steuerpflichtigen bzw. der unterhaltenen Person
1 2 3 4
Amerikanische Jungferninseln Antigua und Barbuda Albanien Afghanistan
Andorra Aruba Amerikanisch-Samoa Ägypten
Australien Bahrain Äquatorialguinea Algerien
Bahamas Barbados Argentinien Angola
Belgien Chile Bosnien und Herzegowina Armenien
Bermuda Cookinseln Botsuana Aserbaidschan
Britische Jungferninseln Curacao Brasilien Äthiopien
Brunei Darussalam Estland Bulgarien Bangladesch
Dänemark Französisch-Polynesien China Belize
Färöer Griechenland Costa Rica Benin
Finnland Kroatien Dominica Bhutan
Frankreich Lettland Dominikanische Republik Bolivien, Plurinationaler Staat
Gibraltar Litauen Ecuador Burkina Faso
Grönland Malta Fidschi Burundi
Guam Nördliche Marianen Gabun Cabo Verde
Hongkong Oman Grenada Côte d'Ivoire
Insel Man Palau Guyana Dschibuti
Irland Panama Irak El Salvador
Island Polen Iran, Islamische Republik Eritrea
Israel Portugal Jamaika Eswatini (bisher: Swasiland)
Italien Puerto Rico Kasachstan Gambia
Japan Saudi-Arabien Kolumbien Georgien
Kaimaninseln Seychellen Kuba Ghana
Kanada Slowakei Libanon Guatemala
Kanalinseln Slowenien Libyen Guinea
Katar St. Kitts und Nevis Malaysia Guinea-Bissau
Korea, Republik St. Martin (französischer Teil) Malediven Haiti
Kuwait St. Martin (niederländischer Teil) Marshallinseln Honduras
Liechtenstein Trinidad und Tobago Mauritius Indien
Luxemburg Tschechien (bisher: Tschechische Republik) Mexiko Indonesien
Macau Turks- und Caicosinseln Montenegro Jemen
Monaco Ungarn Namibia Jordanien
Neukaledonien Uruguay Nauru Kambodscha
Neuseeland Zypern Niue Kamerun
Niederlande   Nordmazedonien (bisher: Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik) Kenia
Norwegen   Paraguay Kirgisistan
Österreich   Peru Kiribati
Palästinensische Gebiete   Rumänien Komoren
San Marino   Russische Föderation Kongo
Schweden   Serbien Kongo, Demokratische Republik
Schweiz   St. Lucia Korea, Demokratische Volksrepublik
Singapur   St. Vincent und die Grenadinen Kosovo
Spanien   Südafrika Laos, Demokratische Volksrepublik
Taiwan   Suriname Lesotho
Vatikanstadt   Thailand Liberia
Vereinigte Arabische Emirate   Türkei Madagaskar
Vereinigte Staaten   Turkmenistan Malawi
Vereinigtes Königreich   Tuvalu Mali
    Venezuela, Bolivarische Republik Marokko
    Weißrussland/Belarus Mauretanien
      Mikronesien, Föderierte Staaten von
      Moldau, Republik
      Mongolei
      Mosambik
      Myanmar
      Nepal
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      Niger
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      Tonga
      Tschad
      Tunesien
      Uganda
      Ukraine
      Usbekistan
      Vanuatu
      Vietnam
      Zentralafrikanische Republik

Dieses Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2021 das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016 (BStBl 2016 I S. 1183). Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 1 Abs. 3 Satz 2

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2020, 1212

[1] Die Aufführung auf dieser Liste als „Wohnsitzstaat oder -ort” erfol...

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