Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug spürbar gelockert. Insbesondere kommt es nicht länger darauf an, dass beide Eltern erwerbstätig sind oder die Kinderbetreuung aufgrund einer Ausbildung, Krankheit oder Behinderung nicht selbst übernehmen können. Deshalb ist zu erwarten, dass Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren künftig vermehrt steuerlich abgezogen werden können.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4915
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.345
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4406
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.232
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
834
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
812
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
596
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
578
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
542
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4972
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026