Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter gibt Auskunft
Der Service ist beispielsweise auch für Azubis interessant, wenn unklar ist, ob auf das erste Gehalt Steuern anfallen.
Erreichbar ist die Hotline
- montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und
- freitags von 8 bis 13 Uhr
unter der landesweit erreichbaren Telefonnummer: 0261- 20 17 92 79.
LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 17.08.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4105
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
930
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
753
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6906
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
637
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
440
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
308
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
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Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
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Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026