Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter gibt Auskunft
Der Service ist beispielsweise auch für Azubis interessant, wenn unklar ist, ob auf das erste Gehalt Steuern anfallen.
Erreichbar ist die Hotline
- montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und
- freitags von 8 bis 13 Uhr
unter der landesweit erreichbaren Telefonnummer: 0261- 20 17 92 79.
LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 17.08.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
787
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
732
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
674
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
660
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
579
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026