Hilfsmittelerlass 2026 wurde veröffentlicht
Steuerberaterprüfung 2026
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 wird bundeseinheitlich vom 6. bis 8. Oktober 2026 stattfinden. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und Durchführung der Prüfung zuständig.
Zugelassene Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Prüfung werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien als Hilfsmittel zugelassen
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz,
- Zivilprozessordnung.
Rechtsstand der Texte
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Bewerber dafür verantwortlich sind, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2026 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2025 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sollte bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand erforderlich sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
Zugelassene Textausgaben
Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung klar, dass Fachkommentare ausdrücklich nicht zugelassen sind.
Bewerber müssen die Textausgaben selbst beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) sind zulässig. Allerdings dürfen die Textausgaben keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten, doch eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
Die Bewerber dürfen einen nicht programmierbaren Taschenrechners benutzen, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
07.01.2026
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
07.01.2026
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2026
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026