Hilfsmittelerlass 2026 wurde veröffentlicht
Steuerberaterprüfung 2026
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 wird bundeseinheitlich vom 6. bis 8. Oktober 2026 stattfinden. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und Durchführung der Prüfung zuständig.
Zugelassene Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Prüfung werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien als Hilfsmittel zugelassen
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz,
- Zivilprozessordnung.
Rechtsstand der Texte
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Bewerber dafür verantwortlich sind, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2026 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2025 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sollte bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand erforderlich sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
Zugelassene Textausgaben
Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung klar, dass Fachkommentare ausdrücklich nicht zugelassen sind.
Bewerber müssen die Textausgaben selbst beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) sind zulässig. Allerdings dürfen die Textausgaben keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten, doch eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
Die Bewerber dürfen einen nicht programmierbaren Taschenrechners benutzen, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3415
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
889
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
729
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6256
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
606
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
411
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
403
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
352
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
324
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
290
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026