Hilfsmittelerlass 2026 wurde veröffentlicht
Steuerberaterprüfung 2026
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 wird bundeseinheitlich vom 6. bis 8. Oktober 2026 stattfinden. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und Durchführung der Prüfung zuständig.
Zugelassene Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Prüfung werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien als Hilfsmittel zugelassen
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz,
- Zivilprozessordnung.
Rechtsstand der Texte
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Bewerber dafür verantwortlich sind, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2026 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2025 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sollte bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand erforderlich sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
Zugelassene Textausgaben
Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung klar, dass Fachkommentare ausdrücklich nicht zugelassen sind.
Bewerber müssen die Textausgaben selbst beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) sind zulässig. Allerdings dürfen die Textausgaben keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten, doch eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
Die Bewerber dürfen einen nicht programmierbaren Taschenrechners benutzen, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026