Hilfsmittelerlass 2026 wurde veröffentlicht
Steuerberaterprüfung 2026
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 wird bundeseinheitlich vom 6. bis 8. Oktober 2026 stattfinden. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und Durchführung der Prüfung zuständig.
Zugelassene Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Prüfung werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien als Hilfsmittel zugelassen
- Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
- Umsatzsteuergesetz,
- Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
- Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
- Außensteuergesetz,
- Investitionszulagengesetz,
- Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
- Steuerberatungsgesetz,
- Zivilprozessordnung.
Rechtsstand der Texte
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Bewerber dafür verantwortlich sind, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2026 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2025 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sollte bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand erforderlich sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
Zugelassene Textausgaben
Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung klar, dass Fachkommentare ausdrücklich nicht zugelassen sind.
Bewerber müssen die Textausgaben selbst beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) sind zulässig. Allerdings dürfen die Textausgaben keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten, doch eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
Die Bewerber dürfen einen nicht programmierbaren Taschenrechners benutzen, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
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Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
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Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025