Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Steuerfahndung

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Land Brandenburg arbeiten künftig der Zoll und die Steuerfahndung noch enger zusammen.

Die Vorsteherinnen und der Vorsteher der Finanzämter Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie der Leiter und die Leiterin der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam haben am 21.7.2016 jeweils wechselseitige Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Land Brandenburg unterzeichnet.

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski

„Es freut mich sehr, dass künftig die Kräfte im Land zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gebündelt werden. Wir als Finanzverwaltung des Landes Brandenburg haben damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel haben wir im Jahr 2011 in einer Spezialeinheit alle Kräfte zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Cottbus zusammengelegt. Damals wie heute versprechen wir uns davon, dass effizienter und effektiver gegen jene vorgegangen wird, die zulasten der Allgemeinheit Steuern und Sozialabgaben hinterziehen.“

Seit 2004 ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Arbeitseinheit der Bundeszollverwaltung mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betraut. Decken die Zöllnerinnen und Zöllner auf, dass Arbeitgeber Mindestlöhne nicht zahlen und/oder Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten, stellt sich meist auch die Frage nach der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Deren Überprüfung obliegt den Finanzämtern als zuständige Landesfinanzbehörden.

Zunehmend stoßen Steuerfahndung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Wirtschaftskriminelle, die tatsächliche Zahlungsströme und Lohnzahlungen mit einem hohen Aufwand zu verdecken suchen, zum Beispiel unter Einbindung von Subunternehmerketten und Scheinrechnungsausstellern. Dabei sind die Täter häufig grenzüberschreitend organisiert und es geht um sehr hohe Beträge. Das stellt die Ermittlerinnen und Ermittler mitunter vor große Herausforderungen.

Dazu der Vizepräsident der Generalzolldirektion Hans Josef Haas

„Diese Zusammenarbeitsvereinbarung wird die Arbeit von Zoll und Finanzamt noch schlagkräftiger machen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Steuerfahndung können ihr Wissen und ihre Erfahrung um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung damit besser koordinieren und noch gewinnbringender einsetzen.“

Schon bisher gab es abgestimmte und gemeinsame Maßnahmen der Brandenburger Finanzämter und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wie zum Beispiel gemeinsame Prüfungen, gegenseitige Schulungen oder Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren. Mit den gemeinsamen Ermittlungsgruppen können die Ermittlungen von Steuerfahndung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einzelfall nun mit Zustimmung der jeweiligen Staatsanwaltschaft noch einfacher gebündelt werden, um parallele Ermittlungen beider Behörden zu vermeiden und die Kräfte zu konzentrieren.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen können neben eigenen Feststellungen aus Prüf- oder Ermittlungsverfahren auch Hinweise von anderen Behörden, von Beschäftigten, von Auftraggebern oder aus der Bevölkerung sein. Die Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Behörden umfassen das gesamte Land Brandenburg.

FinMin Brandenburg v. 21.7.2016

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