Registrierung für den Mini One Stop Shop ab dem 1.10.2014 möglich
Die Antragstellung ist im Online-Portal des BZSt möglich.
Registrierte Unternehmen können über das BZSt Online-Portal Umsatzsteuererklärungen übermitteln und berichtigen, ihre Registrierungsdaten ändern sowie sich vom Verfahren abmelden. Sie können damit die in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten.
Innerhalb der Europäischen Union unterliegen ab dem 1.1.2015 Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Damit Unternehmen ihren Melde- und Erklärungspflichten nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen, wird die Verfahrenserleichterung des "Mini-One-Stop-Shop" eingeführt.
BZSt, Pressemitteilung v. 18.9.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
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