Haufe Online Redaktion
Die Übergangsregelung gilt nun für bis zum 30.9.2013 bewirkte Lieferungen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben vom 21.11.2012 (IV D 3 - S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl I S. 1229), für Lieferungen getroffene Übergangsregelung um 6 Monate verlängert.
BMF, Schreiben v. 20.3.2013, IV D 3 - S 7103-a/12/10002
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