BMF: Übergangsregelung zur Vereinfachung des ig Verbringens

Die Übergangsregelung gilt nun für bis zum 30.9.2013 bewirkte Lieferungen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben vom 21.11.2012 (IV D 3 - S 7103-a/12/10002 (2012/1056512), BStBl I S. 1229), für Lieferungen getroffene Übergangsregelung um 6 Monate verlängert.

BMF, Schreiben v. 20.3.2013, IV D 3 - S 7103-a/12/10002