BMF: Schritt für Schritt zur Finanztransaktionssteuer

Eine Gruppe von 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatte sich Anfang 2013 auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit geeinigt. Am 6.5.2014 hat sie sich auf das weitere Vorgehen bei der Harmonisierung der Besteuerung von Finanztransaktionen verständigt.

Auf der Basis des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission vom 14.2.2013 kamen die Finanzminister der Gruppe (neben Deutschland sind dies Frankreich, Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien) überein, sich in einem ersten Schritt auf die Besteuerung von Aktien und einiger Derivate zu konzentrieren. Dazu sollen bis Ende 2014 tragfähige Lösungsansätze präsentiert werden.

Das dann noch im Detail auszuarbeitende Besteuerungsregime soll spätestens am 1.1.2016 in Kraft treten, wobei die Teilnehmer der verstärkten Zusammenarbeit national auch weitere Finanzmarktprodukte in die Besteuerung einbeziehen können.

BMF v. 6.5.2014