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Steuerabzug vom Arbeitslohn bei Künstlern
Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtigen Künstlern und verwandten Berufen gibt es eine Bescheinigung. Das BMF hat diese in der Anlage zum BMF-Schreiben (bisher BMF, Schreiben v. 5.10.1990, BStBl 1990 I, S. 638) neu gefasst.
Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.
BMF, Schreiben v. 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07