BMF: Glossar "Verrechnungspreise"

Das BMF hat ein fortlaufend nach Bedarf zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekanntgegeben.

Es soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Es ist eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe ohne Rechtsbindung. Für die Auslegung eines Begriffs ist der objektivierte Wille maßgebend, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck kommt und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt (BFH, Urteil v. 18.4.2012, X R 57/09).

BMF, Schreiben v. 19.5.2014, IV B 5 - S 1341/07/10006-01 (Link funktioniert leider nicht mehr).

Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht, Verrechnung