E-Bilanz-Taxonomie 5.2 veröffentlicht
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2013 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
BMF, Schreiben v. 27.6.2013, IV C 6 - S 2133-b/11/10016 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.2195
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.876
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.030
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
695
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
662
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
647
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
540
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
459
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026