E-Bilanz-Taxonomie 5.2 veröffentlicht
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2013 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
BMF, Schreiben v. 27.6.2013, IV C 6 - S 2133-b/11/10016 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3415
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
889
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
729
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6256
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
606
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
411
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
403
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
352
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
324
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
290
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
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Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026