E-Bilanz-Taxonomie 5.2 veröffentlicht
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2013 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
BMF, Schreiben v. 27.6.2013, IV C 6 - S 2133-b/11/10016 :003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9885
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.183
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
841
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
649
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
580
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
367
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
345
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
320
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026