E-Bilanz-Taxonomie 5.2 veröffentlicht
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2013 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie wird voraussichtlich ab November 2013 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
BMF, Schreiben v. 27.6.2013, IV C 6 - S 2133-b/11/10016 :003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
-
Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026