DBA Finnland
Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Unterzeichnete Endfassung des DBA Finnland
BMF v. 19.2.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.090
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
883
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7406
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
537
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
397
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
365
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
364
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026