DBA Finnland
Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Unterzeichnete Endfassung des DBA Finnland
BMF v. 19.2.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.2495
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.346
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.200
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9996
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.829
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.69437
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.535
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.302
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.661
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.049
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2024
08.10.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.10.2024
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Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage
02.10.2024
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Ruhen von Einspruchsverfahren bei der Niedersächsischen Grundsteuer
30.09.2024
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024