BMF: DBA Finnland

Das am 19.2.2016 in Helsinki unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.

Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Unterzeichnete Endfassung des DBA Finnland

BMF v. 19.2.2016