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Baupreisindizes 2018 für die Ermittlung des Gebäudesachwerts


BMF: Baupreisindizes 2018 für die Ermittlung des Gebäudesachwerts

Die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG wurden bekannt gegeben. Sie sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden.

Die Baupreisindizes 2018 lauten: 

  • Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 116,8
  • Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 117,4

BMF, Schreiben v. 22.1.2018, IV C 7 - S 3225/16/10001.


Schlagworte zum Thema:  Bewertung , Gebäude , BMF-Schreiben
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