
Bild: MEV-Verlag, Germany
Die Finanzverwaltung gibt nach § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG regelmäßig Baupreisindizes bekannt.
Die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG wurden bekannt gegeben. Sie sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden.
Die Baupreisindizes 2018 lauten:
- Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 116,8
- Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 117,4
BMF, Schreiben v. 22.1.2018, IV C 7 - S 3225/16/10001.