Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Fünf Randnummern (78, 93, 97, 100, 198, 209) des BMF-Schreibens v. 29.3.2021, BStBl I S. 582, zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23.1.2023, BStBl I S. 183, werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Dies geschehe aufgrund verschiedener, teilweise datenschutzrechtlich erforderlicher sowie ergänzendee Änderungen in § 138f. AO.
BMF, Schreiben v. 7.6.2024, IV D 1 - S 0304/19/10006 :014, IV B 1 - S 1317/19/10058 :011
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4415
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.298
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4336
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
833
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
778
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
602
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
544
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4742
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026