Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Fünf Randnummern (78, 93, 97, 100, 198, 209) des BMF-Schreibens v. 29.3.2021, BStBl I S. 582, zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23.1.2023, BStBl I S. 183, werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Dies geschehe aufgrund verschiedener, teilweise datenschutzrechtlich erforderlicher sowie ergänzendee Änderungen in § 138f. AO.
BMF, Schreiben v. 7.6.2024, IV D 1 - S 0304/19/10006 :014, IV B 1 - S 1317/19/10058 :011
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
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501
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
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371
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365
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
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08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
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03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026