Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Fünf Randnummern (78, 93, 97, 100, 198, 209) des BMF-Schreibens v. 29.3.2021, BStBl I S. 582, zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23.1.2023, BStBl I S. 183, werden mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Dies geschehe aufgrund verschiedener, teilweise datenschutzrechtlich erforderlicher sowie ergänzendee Änderungen in § 138f. AO.
BMF, Schreiben v. 7.6.2024, IV D 1 - S 0304/19/10006 :014, IV B 1 - S 1317/19/10058 :011
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.4375
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.783
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.750
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.4966
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.069
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.807
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.767
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0202
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
985
-
Taxonomien 6.9 zur E-Bilanz veröffentlicht
16.06.2025
-
Steuerfahndung NRW holt mit "Falscher Hase" rund 240 Millionen EUR zurück
16.06.2025
-
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
-
KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025
-
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
11.06.2025
-
Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
11.06.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
06.06.2025
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
05.06.2025
-
Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
05.06.2025
-
Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich
27.05.2025