Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen
Hintergrund: Mit dem dritten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz vorübergehend gesenkt werden soll. So soll der Umsatzsteuersatz für entsprechende Lieferungen für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 bei sieben Prozent liegen (vgl. News).
Entwurf BMF-Schreiben
Mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens werden folgende Themen in diesem Zusammenhang erörtert:
- Umsatzsteuersatzsenkung
- Auswirkungen der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- Anwendungsregelungen
- Vereinfachungsregelungen
- Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. April 2024
BMF, Meldung v. 22.9.2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026