Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen
Hintergrund: Mit dem dritten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz vorübergehend gesenkt werden soll. So soll der Umsatzsteuersatz für entsprechende Lieferungen für den Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 bei sieben Prozent liegen (vgl. News).
Entwurf BMF-Schreiben
Mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens werden folgende Themen in diesem Zusammenhang erörtert:
- Umsatzsteuersatzsenkung
- Auswirkungen der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
- Anwendungsregelungen
- Vereinfachungsregelungen
- Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. April 2024
BMF, Meldung v. 22.9.2022, III C 2 - S 7030/22/10016 :005
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
-
Vordruckmuster zur Umsatzsteuer neu bekanntgegeben
05.12.2024
-
Fragen und Antworten zum Kassengesetz
05.12.2024
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2024
05.12.2024
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2025
05.12.2024
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
05.12.2024
-
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
-
Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
-
Zuwendungsempfängerregister richtig verwenden
29.11.2024
-
Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
-
Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024