Baupreisindizes 2019 für die Ermittlung des Gebäudesachwerts
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Die Baupreisindizes 2019 lauten:
- Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,0
- Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,7
BMF, Schreiben v. 22.2.2019, IV C 7 - S 3225/16/10001, veröffentlicht am 5.3.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.0835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.887
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0996
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.827
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.769
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.726
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.317
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
1.136
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
767
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
735
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Neue DIP-Massendatenschnittstelle Version 2.0
06.02.2026
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Aktualisiertes FAQ zum Kassengesetz
04.02.2026
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Änderung des AEAO
03.02.2026
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026