Baupreisindizes 2019 für die Ermittlung des Gebäudesachwerts
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Die Baupreisindizes 2019 lauten:
- Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,0
- Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,7
BMF, Schreiben v. 22.2.2019, IV C 7 - S 3225/16/10001, veröffentlicht am 5.3.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
787
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
732
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
674
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
660
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
579
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026