Baupreisindizes 2019 für die Ermittlung des Gebäudesachwerts
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Die Baupreisindizes 2019 lauten:
- Gebäudearten 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,0
- Gebäudearten 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG: 122,7
BMF, Schreiben v. 22.2.2019, IV C 7 - S 3225/16/10001, veröffentlicht am 5.3.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024