Baden-Württemberg setzt "RaBe" zur Belegeinreichung ein
Finanzämter in Baden-Württemberg bieten neue Funktion zur Belegeinreichung
Die neue Funktion RaBe steht für "Referenzierung auf Belege" und bietet die Möglichkeit, dass die Belege durch das Finanzamt elektronisch angefordert werden. Mitarbeiter im Finanzamt können die digital verknüpften Belege elektronisch abrufen. Mit dieser Funktion soll der Prozess der Steuerveranlagung weiter beschleunigt werden.
OFD Baden-Württemberg, Meldung v. 15.7.2025
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