OFD Baden-Württemberg

Baden-Württemberg setzt "RaBe" zur Belegeinreichung ein


Baden-Württemberg setzt "RABE" zur Belegeinreichung ein

Seit Ende Mai 2025 ist bei den Finanzämtern in Baden-Württemberg eine neue Funktion rund um die elektronische Steuererklärung verfügbar.

Finanzämter in Baden-Württemberg bieten neue Funktion zur Belegeinreichung

Die neue Funktion RaBe steht für "Referenzierung auf Belege" und bietet die Möglichkeit, dass die Belege durch das Finanzamt elektronisch angefordert werden. Mitarbeiter im Finanzamt können die digital verknüpften Belege elektronisch abrufen. Mit dieser Funktion soll der Prozess der Steuerveranlagung weiter beschleunigt werden. 

OFD Baden-Württemberg, Meldung v. 15.7.2025


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