BMF

Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz geändert


Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz wurde geändert

Die Finanzverwaltung hat das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz angepasst und ergänzt.

Änderungen und Ergänzungen im BMF-Schreiben zum Investmentsteuergesetz

Zu dem reformierten Investmentsteuergesetz wurde ein umfangreiches Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 veröffentlicht. Dieses Schreiben wurde nun aktuell geändert und die Regelungen zu § 2 Abs. 8, 9 und §§ 33, 36 und 49 InvStG aktualisiert. Zudem wurde eine Anlage Ertragskategorien ergänzt.

BMF, Schreiben v. 29.4.2021, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10008 :017


Schlagworte zum Thema:  Investmentsteuergesetz , BMF-Schreiben
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