Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz geändert
Änderungen und Ergänzungen im BMF-Schreiben zum Investmentsteuergesetz
Zu dem reformierten Investmentsteuergesetz wurde ein umfangreiches Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 veröffentlicht. Dieses Schreiben wurde nun aktuell geändert und die Regelungen zu § 2 Abs. 8, 9 und §§ 33, 36 und 49 InvStG aktualisiert. Zudem wurde eine Anlage Ertragskategorien ergänzt.
BMF, Schreiben v. 29.4.2021, IV C 1 - S 1980 - 1/19/10008 :017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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865
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459
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362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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30.07.2026
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
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