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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

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BMF, Schreiben vom 29.4.2021, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :017 (DOK 2021/0478558), BStBl I 2021, 735

Bezug: Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl 2019 I S. 527

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl 2019 I S. 527wie folgt ergänzt und geändert:

I. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsangabe zu 2.6. wird wie folgt gefasst:

„2.6. Kapitalbeteiligungen (§ 2 Absatz 8 InvStG)

  1. Grundsatz der steuerlichen Vorbelastung
  2. Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Anteilen an Kapitalgesellschaften als Kapitalbeteiligung (§ 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und 2 InvStG)
  3. Anteile an Ziel-(Spezial-)Investmentfonds als Kapitalbeteiligung (§ 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Satz 4 InvStG)
  4. Ausschluss von mittelbar über Personengesellschaften gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 2 Absatz 8 Satz 5 Nummer 1 InvStG)
  5. Vorrangige Berücksichtigung von bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften als Immobilien (§ 2 Absatz 8 Satz 5 Nummer 2 InvStG)
  6. Anteile an REITs und REIT-ähnliche Kapitalgesellschaften (§ 2 Absatz 8 Satz 5 Nummer 3 InvStG)
  7. Ausschluss von Holdingstrukturen mit niedrig besteuerten Ziel-Kapitalgesellschaften (§ 2 Absatz 8 Satz 5 Nummer 4 InvStG)„

2. In der Inhaltsangabe zu 20.1. werden die Wörter „e. Auslands-Immobiliengesellschaften (§ 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 InvStG)” gestrichen.

3. Die Inhaltsangabe zu 33. wird wie folgt gefasst:

33. Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (§ 33 InvStG)

33.1. Wegfall der Steuerpflicht bei Steuerabzug durch den Spezial-Investmentfonds (§ 33 Absatz 1 InvStG)

  1. Wahlrecht zum Steuerabzug
  2. Auswirkung einer Verschmelzung auf das Wahlrecht
  3. Erhebung der Kapitalertrag...

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