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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz


Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

In einem neuen Schreiben hat die Finanzverwaltung weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung erörtert.

Ausübung der Transparenzoption

Damit wird das BMF-Schreiben vom 21.5.2019, IV C 1 - S 1980 - 1 16 10010 :00, ergänzt und geändert. Insbesondere geht es hierbei um § 31 InvStG. Die Vorschrift regelt den Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption.

BMF, Schreiben v. 30.12.2022, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :027


Schlagworte zum Thema:  Investment
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