Anmeldung zum automatischen Austausch von Steuergestaltungen

Das BZSt informiert darüber, dass die Anmeldung zum automatischen Austausch von Steuergestaltungen (DAC6) ab sofort erfolgen kann.

Automatischer Austausch von Steuergestaltungen

Ausführliche Informationen zum Verfahren und zahlreiche aktualisierte Dokumente sind auf der Homepage des BZSt hinterlegt. So beispielsweise

  • die DAC6 Datensatzbeschreibung,
  • das ELANKOM XSD -Schema einschließlich des ELMA Headers sowie
  • das Nutzdatenschema mit den Iso Types.

Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Die EU hatte eine Richtlinie beschlossen (Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5.2018), auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet waren, das Verfahren zu meldepflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in nationales Recht umzusetzen. Deutschland ist dieser Pflicht durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 nachgekommen.

Das Gesetz sieht vor, dass in die AO nach § 138c AO neue Bestimmungen in den §§ 138d bis 138k AO eingefügt werden. Diese Bestimmungen betreffen – wie bereits ausgeführt – zumindest derzeit allein die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (mehr dazu im Beitrag "Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen").