Das Bayerische LfSt veröffentlicht Informationen zu Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft.
Wertansatz Altenteilsleistungen
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Altenteilsleistungen mit ihrem tatsächlichen Wert, der im einzelnen nachzuweisen ist, abzugsfähig sind. Bei unbaren Altenteilsleistungen stellt sich jedoch die Frage, welche Wert angesetzt werden kann. Nicht beanstandet wird, wenn der Wert der unbaren Altenteilsleistungen am Maßstab der Sachbezugswerte des § 2 Abs. 1 der SvEV. in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung geschätzt wird. Auf der Homepage des Bayerischen LfSt sind die Werte im Überblick dargestellt.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 26.2.2019