Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f und § 25e UStG
Nichtbeanstandungsregelung
Die Finanzverwaltung verweist auf das BMF-Schreiben v. 28.1.2019 (vgl. Kommentierung) und ergänzt folgende Nichtbeanstandungsregelung: "Bis zum 15. April 2019 wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen Finanzamt bis zum 28. Februar 2019 gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt."
BMF, Schreiben v. 21.2.2019, III C 5 - S 7420/19/10002 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.6535
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.718
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.014
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9206
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
912
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
768
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5632
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
523
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
480
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
465
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
-
Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026