Hartz IV-Bezieher benötigen Darlehen für Alltagsgegenstände

Immer mehr Langzeitarbeitslose sind auf Darlehen für Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18.700 Hartz IV-Beziehern einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.
Stetiger Anstieg der Darlehen für Hartz IV-Empfänger
Im Vergleich zu 2013 mit rund 17.800 Darlehen pro Monat war das ein Anstieg von 5,27 %. 2010 waren es im Schnitt noch 15.500 pro Monat. Seither ist die Zahl demnach um 20,99 % angestiegen. Im Durchschnitt bekamen Betroffene im vergangenen Jahr dabei 365 Euro. Im Jahr 2013 waren es noch 341 Euro, 2010 lag der Betrag noch bei 259 Euro. 2014 wurden Darlehen von im Schnitt insgesamt rund 6,8 Millionen Euro gewährt. 2013 waren es rund 6 Millionen Euro. 2010 waren es monatlich noch 4 Millionen Euro im Durchschnitt.
Hartz IV-Empfänger müssen Notsituation nachweisen
Jobcenter räumen Darlehen ein, wenn es einen besonderen, sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt. Betroffene müssen eine Notsituation nachweisen. Das gewährte Darlehen muss dann von ihnen getilgt werden, indem monatlich 10 % von der Hartz IV-Regelleistung abgezogen werden.
Zimmermann sagte: «Die Menschen müssen auf Darlehen zurückgreifen, da es unmöglich ist, aus der monatlichen Hartz IV-Regelleistung Rücklagen bilden zu können, um lebensnotwendige Anschaffungen für den Alltag zu tätigen.» Die Leistungen müssten unverzüglich angehoben und der Realität angepasst werden, forderte sie. «Durch die steigende Gewährung der Darlehen erbringt das Hartz IV-System selber den Beweis, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.»
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Ermittlung von Kapitalerträgen von Hartz IV-Beziehern verfassungsrechtlich unbedenklich
Aufstockende Hartz IV-Leistungen auch bei Minijob
Einmalige Heizkosten führen nicht zu laufendem „Hartz IV“
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
1.330
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
8601
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
672
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
535
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
501
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
312
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
247
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
217
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
182
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
175
-
Eingeschränkte Leistungen für Asylbewerber bei fehlender Mitwirkung
24.01.2025
-
Neubau ist kein Schonvermögen bei Bezug von Bürgergeld
22.01.20251
-
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025
31.12.2024
-
Das Scheitern der Kindergrundsicherung
11.12.2024
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
04.10.2024
-
Der vergessene Heimbewohner: Und doch kostenloser ÖPNV
30.09.2024
-
Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitige Anzeige von Kurzarbeit
19.09.2024
denn es an Unterkunft, Bekleidung, vor allen neuen schuhen und warmer wäsche, fehlt.
Die sich denn Kaffee für 2euro nicht leisten können, ich selber kenne keinen jobcenter