GKV muss keine Kosten für Barthaarentfernung übernehmen
Zugrunde lag das Verfahren einer Frau (geb. 1963) aus Braunschweig, die als Mann geboren wurde und eine operative Geschlechtsangleichung durchführen ließ. Nach der OP sollten die Barthaare entfernt werden. Eine Laser-Epilation bei ihrem Hautarzt brachte zunächst gute Erfolge. Es verblieben jedoch einige weißhaarige Bereiche, bei denen der Laser nicht wirkte.
Kostenübernahme für Nadelepilation beantragt
Von ihrer Krankenkasse verlangte die Frau daher die Kostenübernahme für eine Nadelepilation in einem Kosmetikstudio. Sie teilte dazu mit, dass weißliche, borstige Haare nur mit der Elektronadel entfernt werden könnten. Es gäbe keinen Arzt, der diese Behandlung anbieten würde. Für ihre Kosmetikerin sei es jedoch eine Standardtherapie.
Krankenkasse lehnt Antrag ab
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da eine Nadelepilation innerhalb des gesetzlichen Systems nur von Dermatologen erbracht werden dürfe. Auch wenn faktisch keine Ärzte diese Behandlung erbringen würden, so liege es am Gesetzgeber bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung, weitere Berufsgruppen anzuerkennen.
Landessozialgericht bestätigt Entscheidung der Krankenkasse
Das LSG hat die Rechtsauffassung der Krankenkasse bestätigt, denn eine Epilationsbehandlung unterliege dem Arztvorbehalt. Hierfür gebe es auch keine Ausnahmen. Zwar sei es als sog. Systemversagen zu bewerten, dass keine Ärzte die benötigte Behandlung anbieten würden. Gleichwohl folge daraus kein Anspruch auf eine Leistung durch eine andere Berufsgruppe. Denn die Krankenkassen könnten nach ihrem Aufgabenkreis nur auf systeminterne Leistungen für ihre Versicherten zugreifen. Weiteres sei für die Kasse rechtlich unmöglich und könne allein vom Gesetzgeber geregelt werden. Die Gerichte seien hierzu nicht befugt.
Hinweis: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.3.2020, L 16 KR 462/19 (Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat die Revision zugelassen.)
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026